Am Mittwochmorgen bildeten Kaffee, Croissants und gute Gesellschaft den Rahmen für ein interessantes Vormittagstreffen bei KHR Architecture. Im Mittelpunkt der Tagung stand das Modell des beauftragten Bauträgers, das zunächst rechtlich und anschließend architektonisch anhand eines konkreten allgemein-privaten Wohnungsbauprojekts erläutert wurde.
Expertenvorträge regten zum Wissensaustausch an
Nach einer Begrüßung durch den Direktor von KHR, Lars Kragh, wurden die Veronika Petersen aus der Etage der NT-Anwälte. In mehr als 20 Jahren in der Branche hat Veronica umfangreiche Erfahrungen in der rechtlichen Organisation von Bauprojekten im Rahmen eines beauftragten Bauherrenmodells gesammelt. Veronicas fundierte Kenntnisse standen außer Zweifel, als sie die rechtlichen Grundlagen sowie die Möglichkeiten und Grenzen des Delegationsmodells darlegte und vermittelte.
Veronicas Vortrag basierte auf typischen Missverständnissen, auf die sie bei ihrer Arbeit mit Projekten stößt, die im Rahmen eines delegierten Auftragnehmermodells gelöst werden, und regte zu guten Fragen und Überlegungen an, die in professionellen und sachbezogenen Diskussionen aufgegriffen wurden.
Design Director Torben Juul von KHR schloss die Sitzung mit der Präsentation eines aktuellen KHR-Projekts von Kregme, bei dem das Modell in der Praxis eingesetzt wird.
Woher kommt das Modell des delegierten Entwicklers?
Das Modell des beauftragten Bauträgers wurde als Lösung für die früheren Herausforderungen der Zersiedelung und Ghettoisierung entwickelt. Trotz des zunehmenden Wunsches nach mehr gemischter Nutzung stießen die Bauträger häufig auf Herausforderungen wie Earn-Out-Klauseln für den Weiterverkauf in einem unerschlossenen Zustand, Verbote für den Erwerb schlüsselfertiger Bauten und Vorschriften für Ausschreibungen.
Die Lösung für diese Herausforderungen war daher das Modell des beauftragten Entwicklers, für das es zunächst keine Rechtsgrundlage gab. Auf diese Weise verpflichtete sich ein (General-)Unternehmer, sowohl sein eigenes als auch das Gebäude der Wohnungsbaugesellschaft als "beauftragter Bauherr" zu errichten. Im Jahr 2014 wurde das Modell in der Praxis akzeptiert, und 2020 wurde es durch die Einführung von § 116 des Allgemeinen Wohnungsbaugesetzes kodifiziert, wo es als "Zusammenarbeit zwischen der allgemeinen und der privaten Seite" bezeichnet wurde.
Wann wird das Modell des beauftragten Auftragnehmers angewendet?
Das Modell des delegierten Entwicklers die traditionell für den Bau integrierter Gebäude - in der Regel Eigentumswohnungen - verwendet werden. Es kann aber auch verwendet werden, wenn es andere Gründe gibt, das Bauwerk in Zusammenarbeit mit einer privaten Partei zu errichten. Dies kann bei kleinen Grundstücken, einem besonderen Gebäudekonzept oder als Anforderung des Grundstücksverkäufers der Fall sein.
Sind Sie an einer Beratung über das Modell des beauftragten Entwicklers interessiert?
Bei KHR haben wir gute Erfahrungen mit der Anwendung des Modells des beauftragten Auftragnehmers in der Praxis. Das Modell wurde u. a. bei der Vorbereitung von Kregmehuseneein Projekt, das öffentlichen und privaten Wohnraum um grüne Innenhöfe herum kombiniert, um Gemeinschaft zu schaffen und Vielfalt zu gewährleisten.
Wenn Sie ein Wohnungsbauprojekt besprechen möchten und vielleicht das Modell eines beauftragten Bauträgers in Betracht ziehen, können Sie sich gerne an Torben Juul wenden unter E-Mail oder Telefon für Möglichkeiten und weitere Informationen.